Leistungsübersicht

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus

  • den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), insbesondere aus § 27 WEG, und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
  • den Vorgaben der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • den Vereinbarungen und gültigen Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • dem Verwaltervertrag

Durchführung der Eigentümerversammlung:

Der Verwalter führt die jährliche (ordentliche) Eigentümerversammlung durch.

Hierzu gehört:

  • Formulierung und Versand der Einladung nebst Tagesordnung
  • Erstellung der Anwesenheitsliste, Vollmachtüberprüfung, Feststellen und Kontrolle der Beschlussfähigkeit
  • Führung des Versammlungsvorsitzes, soweit die Eigentümergemeinschaft nichts anderes beschließt
  • Führung der Beschluss-Sammlung
  • Erstellung der Niederschrift der Eigentümerversammlung, Einholung der Unterschriften der Mitunterzeichner und Versand an alle Eigentümer

Kaufmännische Betreuung:

Der Verwalter führt den Zahlungsverkehr der Eigentümergemeinschaft.

Hierzu gehört:

  • Einrichtung und Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen
  • Fristgerechte Bewirkung von Zahlungen, soweit möglich unter Ausnutzung von Skonto
  • Kontrolle und Abrechnung von Hausmeister- und Sonderkassen (z.B. für gemeinschaftliche Wascheinrichtungen)
  • Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der Eigentümergemeinschaft
  • Mündelsichere und zinsgünstige Anlage der Instandhaltungsrückstellung;
  • Mündelsichere und zinsgünstige Anlage sonstiger Liquiditätsüberschüsse

Wirtschaftsplan/Jahresabrechnung:

  • Aufstellung eines Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes gemäß § 28 Abs. 1 WEG für jeden Abrechnungszeitraum und dessen Versand an alle Eigentümer
  • Abruf der sich aus dem jeweiligen Wirtschaftsplan ergebenden Hausgeldbeträge
  • Erstellung einer ordnungsgemäßen, den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Gemeinschaftsordnung entsprechenden Gesamt- und Einzelabrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes mit getrennter (bzw. bei Zahlungsrückständen quotaler) Erfassung der Vorschüsse auf die Bewirtschaftungskosten (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 WEG) und der Beitragsleistung zur Instandhaltungsrückstellung (§ 28 Abs. 1 Nr. 3 WEG)
  • Erstellung der steuerlichen Anlage gem. §35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen)
  • Versand der Abrechnungsunterlagen zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung und Bereithaltung der Abrechnungsunterlagen zur Einsichtnahme
  • Anforderung von Nachzahlungen/Auszahlung von Guthaben aus den beschlossenen Einzelabrechnungen

Instandhaltung und Instandsetzung:

Die Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen bleibt grundsätzlich der Beschlussfassung

der Wohnungseigentümergemeinschaft vorbehalten. Kleinere Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten (bis zu einem

Kostenaufwand von x€ im Einzelfall) können jedoch eigenverantwortlich in Auftrag gegeben werden,

der jährliche Gesamtaufwand hierfür darf den im jeweiligen Wirtschaftsplan enthaltenen Gesamtansatz für die laufende Instandhaltung

nicht überschreiten. Der Verwalter hat regelmäßige Begehungen zur Überwachung des baulichen Zustandes durchzuführen.

Bei der Veranlassung von laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten obliegen dem Verwalter folgende Aufgaben:

  • Einholung von Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten
  • Abstimmung der Auftragsvergabe mit dem Verwaltungsbeirat
  • Vergabeverhandlung und Beauftragung
  • Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
  • Rechnungsprüfung und -ausgleich
  • Geltendmachung von Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen

Allgemeine Verwaltungstätigkeit:

Im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit erbringt der Verwalter folgende Leistungen:

  • Geordnete Aufbewahrung der Verwaltungsunterlagen (Beschluss- Sammlung, Versammlungsniederschriften, gerichtl. Entscheidungen,
  • Pläne, Schließscheine ) sowie der Abrechnungsunterlagen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
  • Allgemeine Aktenführung
  • Erfassung und Pflege der Eigentümerdaten
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
  • Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z.B. Hauswart, Hausreinigungskräfte)
  • Abschluss, Unterhaltung und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungsverträgen, sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
  • Abschluss und Kündigung der gemäß Gemeinschaftsordnung oder den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft abzuschließenden Versicherungen
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache von Abmahnungen gegenüber dem Störer bei Vorliegen schriftlicher und nicht anonymer Beschwerden sowie Unterrichtung der nächsten Eigentümerversammlung, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb

Unterstützung des Verwaltungsbeirats:

Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat durch

  • laufende Information des Verwaltungsbeirats über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle
  • Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Einholung der Stellungnahme des Verwaltungsbeirats
  • Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsbeirates
  • Unterstützung der Rechnungsprüfung
  • Abstimmung der Terminierung und der Tagesordnung von Eigentümerversammlungen sowie der Entwürfe der Wirtschaftspläne
  • Allgemeine organisatorische Unterstützung des Verwaltungsbeirats